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E-Rechnung für Autohändler

Dokumentenarbeit am Schreibtisch

E-Rechnung für Autohändler: ZUGFeRD & XRechnung im Autohaus

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Ab 2027 wird auch der Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich schrittweise zur Pflicht. AutoPult unterstützt Autohändler mit einer branchenspezifischen E-Rechnungslösung, die nahtlos in den Verkaufsprozess integriert ist.

Gesetzliche Pflicht: Die E-Rechnungspflicht betrifft jeden Autohändler — egal ob Einzelunternehmer oder Autohausgruppe. Mit AutoPult sind Sie vorbereitet und erfüllen alle Anforderungen automatisch.

E-Rechnung im Autohandel: Besonderheiten

Die E-Rechnung im Autohaus hat besondere Anforderungen, die AutoPult automatisch berücksichtigt:

  • Differenzbesteuerung: Korrekte Darstellung nach §25a UStG in ZUGFeRD und XRechnung
  • Fahrzeugdaten: VIN, Erstzulassung, Kilometerstand als strukturierte Daten in der Rechnung
  • Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreie Lieferungen bei EU-Geschäften korrekt abbilden
  • Anzahlungen & Schlussrechnungen: Bei Finanzierungen und Teilzahlungen
  • Garantieleistungen: Gutschriften und Erstattungen bei Garantiefällen
AutoPult Analysedashboard
Gut zu wissen

Nach Abschluss eines Kaufvertrags erstellt AutoPult die Rechnung automatisch — im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format, j…

ZUGFeRD & XRechnung automatisch erstellen

Aus dem Kaufvertrag heraus

Nach Abschluss eines Kaufvertrags erstellt AutoPult die Rechnung automatisch — im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format, je nach Anforderung des Empfängers. Alle Fahrzeug- und Kundendaten werden automatisch übernommen.

Werkstatt- & Teilerechnungen

Auch Werkstattrechnungen, Teileverkäufe und Dienstleistungen (z. B. Reifeneinlagerung) werden als E-Rechnung erstellt. Die Teile werden direkt aus der Lagerverwaltung übernommen.

E-Rechnungseingang

AutoPult empfängt und verarbeitet eingehende E-Rechnungen automatisch: Lieferantenrechnungen, Spediteur-Rechnungen und Werkstatt-Zulieferer-Rechnungen werden importiert, per OCR ausgelesen und den richtigen Kostenstellen oder Fahrzeugen zugeordnet.

Vertragsunterlagen auf dem Schreibtisch

GoBD-konforme Archivierung

Alle E-Rechnungen — eingehend und ausgehend — werden GoBD-konform im DMS archiviert. Die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren wird automatisch eingehalten. Über die DATEV-Schnittstelle werden alle Buchungsdaten an Ihren Steuerberater übergeben.

Häufige Fragen zur E-Rechnung im Autohaus

Ab 2027 (stufenweise bis 2028) wird der Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Den Empfang müssen Sie bereits seit 2025 sicherstellen. AutoPult unterstützt beides. Mehr dazu auf unserer E-Rechnungs-Hauptseite.
Die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B-Geschäfte. Rechnungen an Privatkunden können weiterhin als PDF versendet werden. AutoPult erstellt automatisch das richtige Format basierend auf dem Kundentyp.
Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen wird in der E-Rechnung kein separater Umsatzsteuerausweis vorgenommen. AutoPult setzt die korrekten ZUGFeRD-Codes und enthält den Hinweis auf §25a UStG automatisch.
Konzentriertes Arbeiten

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