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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

der Revant UG, Maria-Haas-Str. 4, 90471 Nürnberg (nachfolgend „AutoPult“ oder „Anbieter“) für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform AutoPult (nachfolgend „Dienst“ oder „Plattform“).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen AutoPult und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Nutzer“) über die Nutzung der SaaS-Plattform AutoPult geschlossen werden.

(2) Der Kunde ist Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, insbesondere Autohändler, Autohäuser, KFZ-Werkstätten und verwandte Betriebe. Verbraucherverträge werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit AutoPult ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. AutoPult behält sich das Recht vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienste auf der Website von AutoPult stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Durch die Registrierung auf der Plattform und die Bestätigung der AGB gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Die Annahme des Angebots erfolgt durch AutoPult durch Freischaltung des Kundenkontos und Versand einer Bestätigungs-E-Mail.

(3) Bietet AutoPult eine kostenlose Testphase an, so kommt zunächst ein unentgeltlicher Testvertrag zustande. Der Testvertrag endet automatisch nach Ablauf der Testphase (in der Regel 14 Tage), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein entgeltlicher Vertrag kommt erst durch die aktive Wahl eines kostenpflichtigen Tarifs durch den Kunden zustande.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) AutoPult stellt dem Kunden eine cloudbasierte Softwarelösung für den Automobilhandel zur Verfügung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Tarifbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) AutoPult gewährleistet eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 %. Nicht eingerechnet werden geplante Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 9:00–18:00 Uhr) durchgeführt und mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden.

(3) AutoPult ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Änderungen am Funktionsumfang, die den Kunden wesentlich beeinträchtigen, werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt.

(4) Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der Plattform im Rahmen des vereinbarten Tarifs.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist AutoPult unverzüglich zu informieren.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingegebenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und die Nutzung im Rahmen der Plattform zulässig ist. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO.

(3) Der Kunde darf die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen, keine schädliche Software einschleusen und keine Maßnahmen ergreifen, die die Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigen könnten.

(4) Der Kunde ist für die Erstellung regelmäßiger Datensicherungen seiner in der Plattform gespeicherten Daten selbst verantwortlich, soweit AutoPult keine automatische Backup-Lösung bereitstellt.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website von AutoPult angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt je nach vereinbartem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich im Voraus. Bei jährlicher Zahlung wird ein Rabatt gemäß der aktuellen Preisliste gewährt.

(3) Rechnungen werden elektronisch per E-Mail zugestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgt der Einzug zum Fälligkeitsdatum.

(4) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist AutoPult berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung zu sperren. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.

(5) AutoPult behält sich das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen. Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt der Preisänderung zu kündigen.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart wurde.

(2) Bei monatlicher Abrechnung kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(3) Bei jährlicher Abrechnung kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist;
  • der Kunde die Plattform missbräuchlich nutzt oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt;
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(5) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

(6) Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde die Möglichkeit, seine Daten innerhalb von 30 Tagen zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 7 Gewährleistung

(1) AutoPult gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Funktionen entspricht.

(2) Im Falle von Mängeln ist AutoPult zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(3) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen und dabei den Mangel möglichst genau zu beschreiben.

(4) Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung begründen keinen Mangel. Gleiches gilt für Störungen, die auf höherer Gewalt, Fehler des Kunden, unzureichende technische Infrastruktur des Kunden oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.

§ 8 Haftung

(1) AutoPult haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet AutoPult begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von AutoPult — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

(5) Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AutoPult.

(6) AutoPult haftet nicht für den Verlust von Daten des Kunden, soweit der Schaden durch eine ordnungsgemäße Datensicherung seitens des Kunden hätte vermieden werden können.

§ 9 Datenschutz

(1) AutoPult verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

(2) Soweit AutoPult im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die in der Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten seiner Kunden und Geschäftspartner.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 11 Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen sowie den Ausfall wesentlicher Infrastruktur (Strom, Telekommunikation, Internet), soweit diese außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(5) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AutoPult auf Dritte übertragen.

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