Wer als Autohändler offene Rechnungen hat, muss irgendwann eine Mahnung schreiben. Doch wie formuliert man eine Zahlungserinnerung korrekt? Welche Fristen gelten? Und ab wann darf man Mahngebühren oder Verzugszinsen berechnen? Dieser Leitfaden erklärt das gesamte Mahnwesen Schritt für Schritt – mit Vorlagen, rechtlichen Grundlagen nach BGB und konkreten Tipps speziell für den Kfz-Handel und Werkstattbetrieb.

Was ist eine Mahnung? Definition und Abgrenzung

Eine Mahnung ist die formelle Aufforderung an einen Schuldner, eine fällige Zahlung zu leisten. Sie dient dazu, den Schuldner in Verzug zu setzen – eine wichtige rechtliche Voraussetzung, um Verzugszinsen und Schadensersatz geltend machen zu können.

Zahlungserinnerung vs. Mahnung: Der Unterschied

In der Praxis werden die Begriffe oft synonym verwendet, doch es gibt einen feinen Unterschied:

Merkmal Zahlungserinnerung Mahnung
Tonfall Freundlich, unverbindlich Bestimmt, formell
Rechtliche Wirkung Keine automatische Verzugsfolge Setzt Schuldner in Verzug (§286 BGB)
Typischer Einsatz Erste Erinnerung nach Fälligkeit Nach erfolgloser Zahlungserinnerung
Mahngebühren Keine Ab 1. Mahnung möglich
Fristsetzung Optional, empfohlen Zwingend mit konkretem Datum

Gut zu wissen: Rechtlich genügt eine einzige Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Das verbreitete 3-stufige Mahnverfahren ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, hat sich in der Praxis jedoch als kundenfreundlicher Standard etabliert – besonders im Autohandel, wo langfristige Kundenbeziehungen zählen.

Wann muss ich eine Mahnung schreiben? Fristen und Verzug

Bevor Sie eine Mahnung schreiben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt den Verzug in §286 sehr genau.

Voraussetzungen für den Schuldnerverzug nach §286 BGB

  • Fällige Forderung: Die Rechnung muss fällig sein – das Zahlungsziel muss überschritten sein
  • Leistungsmöglichkeit: Die Zahlung muss dem Schuldner möglich sein
  • Mahnung oder gesetzlicher Verzug: Entweder eine Mahnung oder automatischer Verzugseintritt
  • Kein Leistungsverweigerungsrecht: Der Schuldner darf keine berechtigten Einwände haben (z. B. Mangel)

Wann tritt Verzug automatisch ein – auch ohne Mahnung?

In bestimmten Fällen gerät der Schuldner automatisch in Verzug, ohne dass Sie eine Mahnung schreiben müssen:

Situation Rechtsgrundlage Beispiel im Autohandel
30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung §286 Abs. 3 BGB Werkstattrechnung mit Zahlungsziel „sofort“
Kalendermäßig bestimmtes Zahlungsdatum §286 Abs. 2 Nr. 1 BGB Kaufvertrag: „Zahlung bis 15.03.2026″
Ernsthaftes und endgültiges Zahlungsverweigerung §286 Abs. 2 Nr. 3 BGB Kunde erklärt schriftlich, nicht zahlen zu wollen
Wichtig für B2C-Geschäfte: Bei Verbrauchern (B2C) tritt der automatische Verzug nach 30 Tagen nur ein, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen haben (§286 Abs. 3 Satz 1 BGB). Fehlt dieser Hinweis, müssen Sie eine Mahnung schreiben, um den Verzug auszulösen. Fügen Sie daher auf jeder Rechnung den Satz ein: „Bitte beachten Sie, dass Sie 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit dieser Rechnung in Verzug geraten.“

Das 3-stufige Mahnsystem: Von der Erinnerung bis zum Inkasso

Das bewährte Mahnverfahren besteht aus drei bis vier Eskalationsstufen. Jede Stufe verschärft den Tonfall und die Konsequenzen. Als Autohändler sollten Sie dieses System konsequent einsetzen – es schützt Ihre Liquidität und dokumentiert Ihre Bemühungen für ein mögliches gerichtliches Mahnverfahren.

Stufe 1: Zahlungserinnerung (freundlich)

Die Zahlungserinnerung ist der erste Schritt und wird in der Regel 7–14 Tage nach Überschreitung des Zahlungsziels versendet. Der Tonfall ist höflich und zurückhaltend – oft hat der Kunde schlicht vergessen zu zahlen.

  • Versand: 7–14 Tage nach Fälligkeit
  • Tonfall: Freundlich, verständnisvoll
  • Neue Zahlungsfrist: 7–10 Tage
  • Mahngebühren: Keine
  • Verzugszinsen: Noch nicht berechnen

Stufe 2: Erste Mahnung (bestimmt)

Reagiert der Kunde nicht auf die Zahlungserinnerung, folgt die erste offizielle Mahnung. Jetzt wird der Tonfall deutlich sachlicher und Sie weisen auf rechtliche Konsequenzen hin.

  • Versand: 7–14 Tage nach Zahlungserinnerung
  • Tonfall: Sachlich, bestimmt
  • Neue Zahlungsfrist: 7–10 Tage
  • Mahngebühren: 2,50 – 5,00 € (angemessen)
  • Verzugszinsen: Ab jetzt berechnen

Stufe 3: Zweite Mahnung (nachdrücklich)

Die zweite Mahnung ist die letzte Warnung vor der Eskalation. Der Tonfall ist ernst und Sie kündigen konkrete Konsequenzen an.

  • Versand: 7–14 Tage nach 1. Mahnung
  • Tonfall: Ernst, nachdrücklich
  • Neue Zahlungsfrist: 5–7 Tage
  • Mahngebühren: 5,00 – 10,00 €
  • Hinweis auf Inkasso/Anwalt und gerichtliches Mahnverfahren

Stufe 4: Letzte Mahnung vor Inkasso (Ultimatum)

Die letzte Mahnung ist das endgültige Ultimatum. Hier kündigen Sie die Übergabe an ein Inkassounternehmen oder die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens an.

  • Versand: 5–7 Tage nach 2. Mahnung
  • Tonfall: Formell, unmissverständlich
  • Letzte Zahlungsfrist: 5 Tage
  • Vollständige Auflistung aller Mahngebühren und Verzugszinsen
  • Konkrete Ankündigung: Inkasso, Anwalt oder gerichtliches Mahnverfahren

Pflichtangaben: Was muss in einer Mahnung stehen?

Damit eine Mahnung rechtlich wirksam ist und den Schuldner in Verzug setzt, muss sie bestimmte Angaben enthalten. Fehlende Informationen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Mahnung unwirksam ist.

Checkliste: Pflichtangaben in jeder Mahnung

  • Absenderdaten: Firmenname, Adresse, Kontaktdaten des Gläubigers
  • Empfängerdaten: Vollständiger Name und Anschrift des Schuldners
  • Rechnungsreferenz: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, ursprüngliches Zahlungsziel
  • Offener Betrag: Exakte Forderungssumme in Euro
  • Mahngebühren: Aufschlüsselung der bisherigen Mahnkosten (falls erhoben)
  • Verzugszinsen: Berechneter Zinsbetrag mit Angabe des Zinssatzes
  • Gesamtforderung: Summe aus Rechnungsbetrag + Mahngebühren + Verzugszinsen
  • Neue Zahlungsfrist: Konkretes Datum (nicht „innerhalb von 14 Tagen“)
  • Bankverbindung: IBAN und BIC für die Überweisung
  • Konsequenzen: Hinweis auf nächste Eskalationsstufe bei Nichtzahlung
  • Mahnstufe: Kennzeichnung als „Zahlungserinnerung“, „1. Mahnung“ etc.

Tipp: Nutzen Sie ein professionelles Rechnungsprogramm, das Mahnungen automatisch mit allen Pflichtangaben erstellt. So vermeiden Sie formale Fehler und sparen wertvolle Zeit. Mit kostenlosen Mahnungsvorlagen gelingt der Einstieg schnell.

Mahngebühren: Was dürfen Sie berechnen?

Mahngebühren sind Verzugsschäden, die Sie dem Schuldner als Aufwendungsersatz in Rechnung stellen dürfen. Allerdings gibt es klare Grenzen – überhöhte Mahngebühren sind unwirksam.

Zulässige Mahngebühren im Überblick

Mahnstufe Empfohlene Gebühr Maximal zulässig Begründung
Zahlungserinnerung 0,00 € 0,00 € Freundliche Erinnerung, keine Kosten
1. Mahnung 2,50 € ca. 5,00 € Porto, Papier, Zeitaufwand
2. Mahnung 5,00 € ca. 7,50 € Erneuter Aufwand, erhöhte Dringlichkeit
Letzte Mahnung 7,50 € ca. 10,00 € Einschreiben empfohlen, höherer Aufwand
Achtung: Mahngebühren von 10 € oder mehr pro Mahnung werden von Gerichten regelmäßig als unverhältnismäßig angesehen. Die Gebühr muss den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln (Porto, Papier, Arbeitszeit). Pauschale Mahngebühren in AGB, die über die tatsächlichen Kosten hinausgehen, sind nach §309 Nr. 5 BGB unwirksam.

Zusätzlich erstattungsfähige Kosten

Neben den reinen Mahngebühren können Sie folgende Verzugsschäden geltend machen:

  • Portokosten: Tatsächliche Kosten für Brief oder Einschreiben
  • Auskunftskosten: Kosten für Adressermittlung bei unbekanntem Aufenthalt
  • Verzugszinsen: Gesetzlich festgelegte Zinsen (siehe nächster Abschnitt)
  • Pauschale für B2B: 40 € Verzugspauschale nach §288 Abs. 5 BGB

Verzugszinsen berechnen: §288 BGB erklärt

Sobald der Schuldner in Verzug ist, haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen. Die Berechnung ist gesetzlich genau geregelt und unterscheidet sich je nach Kundentyp.

Verzugszinssätze nach §288 BGB

Kundentyp Zinssatz Berechnung (Stand 2026) Rechtsgrundlage
Verbraucher (B2C) Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte Aktueller Basiszins + 5 % p. a. §288 Abs. 1 BGB
Unternehmer (B2B) Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte Aktueller Basiszins + 9 % p. a. §288 Abs. 2 BGB

Rechenbeispiel: Verzugszinsen für einen Fahrzeugkauf

Beispiel: Ein Privatkunde kauft einen Gebrauchtwagen für 15.000 €. Die Rechnung ist seit 45 Tagen überfällig. Der aktuelle Basiszinssatz beträgt 2,27 % (Stand Januar 2026).

Berechnung: Verzugszinssatz = 2,27 % + 5 % = 7,27 % p. a.
Verzugszinsen = 15.000 € × 7,27 % ÷ 365 × 45 Tage = 134,35 €

Bei einem B2B-Geschäft (Händler an Händler) wären es: 15.000 € × 11,27 % ÷ 365 × 45 = 208,44 € – plus 40 € Verzugspauschale.

Tonfall und Formulierungen: Muster für jede Mahnstufe

Der richtige Tonfall ist entscheidend – besonders im Autohandel, wo Sie Kunden langfristig binden möchten. Hier finden Sie bewährte Formulierungen für jede Stufe.

Zahlungserinnerung: Formulierungsbeispiel

„Sehr geehrte/r [Name], sicherlich ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass die Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] über [Betrag] € noch offen ist. Das Zahlungsziel war der [Datum]. Wir bitten Sie freundlich, den ausstehenden Betrag bis zum [neues Datum] auf unser Konto zu überweisen. Sollte sich Ihre Zahlung mit diesem Schreiben gekreuzt haben, betrachten Sie diese Erinnerung bitte als gegenstandslos.“

1. Mahnung: Formulierungsbeispiel

„Sehr geehrte/r [Name], trotz unserer Zahlungserinnerung vom [Datum] ist die Rechnung Nr. [Nummer] über [Betrag] € weiterhin unbeglichen. Wir müssen Sie daher nachdrücklich auffordern, den Gesamtbetrag von [Betrag + Mahngebühr] € bis spätestens [Datum] zu begleichen. Bei Nichtzahlung sind wir gezwungen, Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu berechnen und weitere Mahnschritte einzuleiten.“

Letzte Mahnung: Formulierungsbeispiel

„Sehr geehrte/r [Name], trotz mehrfacher Aufforderung ist die Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] nach wie vor nicht beglichen. Die Gesamtforderung beträgt einschließlich Mahngebühren und Verzugszinsen nunmehr [Gesamtbetrag] €. Wir setzen Ihnen hiermit eine letzte Frist bis zum [Datum]. Sollte bis zu diesem Datum kein Zahlungseingang vorliegen, werden wir ohne weitere Ankündigung ein Inkassounternehmen beauftragen bzw. das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Ihren Lasten.“

Mahnung schreiben im Autohandel: Besondere Situationen

Als Autohändler begegnen Ihnen spezifische Situationen, die besondere Aufmerksamkeit beim Mahnwesen erfordern. Hier die häufigsten Szenarien und wie Sie damit umgehen.

Fahrzeugkauf mit Ratenzahlung

Wenn ein Kunde den Kaufpreis in Raten zahlt und eine Rate versäumt, gelten besondere Regeln:

  • Mahnung pro Rate: Jede versäumte Rate separat anmahnen mit eigenem Fälligkeitsdatum
  • Gesamtfälligkeitsklausel: Prüfen Sie, ob der Kaufvertrag eine Klausel enthält, die bei Zahlungsverzug den Restbetrag sofort fällig stellt
  • Rücktrittsrecht: Nach §323 BGB können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht zahlt
  • Eigentumsvorbehalt: Wurde ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, bleibt das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung Ihr Eigentum

Offene Werkstatt-Rechnungen

Werkstattrechnungen sind sofort nach Abnahme der Reparatur fällig (§641 BGB). Besonderheiten:

  • Unternehmerpfandrecht: Nach §647 BGB haben Sie ein Pfandrecht an dem reparierten Fahrzeug – solange es noch bei Ihnen steht
  • Zurückbehaltungsrecht: Sie dürfen das Fahrzeug zurückhalten, bis die Rechnung bezahlt ist
  • Kostenvoranschlag-Problematik: Hat der Kunde einen Kostenvoranschlag erhalten und die tatsächlichen Kosten weichen ab, kann er Einwände erheben – klären Sie dies vor der Mahnung
  • Gewährleistung: Reklamiert der Kunde Mängel an der Reparatur, sollten Sie erst die Reklamation klären, bevor Sie mahnen

Differenzbesteuerung nach §25a UStG

Bei differenzbesteuerten Fahrzeugverkäufen gibt es keine Besonderheiten beim Mahnwesen – die Mahnung bezieht sich immer auf den Bruttoverkaufspreis. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Rechnungen korrekt erstellt wurden, um Einwänden vorzubeugen.

Inkasso, Anwalt oder gerichtliches Mahnverfahren?

Wenn alle Mahnstufen erfolglos geblieben sind, haben Sie drei Eskalationsmöglichkeiten. Jede hat ihre Vor- und Nachteile.

Vergleich der Eskalationswege

Option Kosten Dauer Geeignet für
Inkassounternehmen Erfolgsbasiert oder Festgebühr Wochen bis Monate Kleinere Forderungen (unter 5.000 €)
Rechtsanwalt RVG-Gebühren (nach Streitwert) Wochen bis Monate Komplexe Fälle, höhere Forderungen
Gerichtliches Mahnverfahren Gerichtskosten (gering, streitwertabhängig) Einige Wochen Unbestrittene Forderungen jeder Höhe

Gerichtliches Mahnverfahren: So funktioniert es

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein standardisiertes Verfahren, das Sie ohne Anwalt durchführen können. Es ist besonders effektiv, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestreitet.

Schritt 1: Mahnbescheid beantragen

Stellen Sie den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht. In den meisten Bundesländern geht das online über mahngerichte.de. Kosten: Bei einer Forderung von 5.000 € fallen ca. 36 € Gerichtskosten an.

Schritt 2: Zustellung des Mahnbescheids

Das Gericht prüft den Antrag formal (nicht inhaltlich) und stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu. Der Schuldner hat nun 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen oder zu zahlen.

Schritt 3: Vollstreckungsbescheid

Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein und zahlt nicht, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid. Dieser ist wie ein Urteil vollstreckbar – Sie können damit einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Schritt 4: Zwangsvollstreckung

Mit dem Vollstreckungsbescheid können Sie die Zwangsvollstreckung einleiten: Kontopfändung, Lohnpfändung oder Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher.

Wichtig: Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, geht das Verfahren in ein reguläres Klageverfahren über. In diesem Fall sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen – besonders bei höheren Forderungen aus dem Fahrzeughandel.

Mahnwesen automatisieren mit AutoPult

Manuell Mahnungen schreiben, Fristen im Kalender eintragen und Verzugszinsen von Hand berechnen – das kostet wertvolle Zeit, die Sie im Tagesgeschäft besser einsetzen können. AutoPult automatisiert Ihr gesamtes Mahnwesen und sorgt dafür, dass keine offene Forderung mehr untergeht.

Was AutoPult für Ihr Mahnwesen leistet

  • Automatische Fristüberwachung: AutoPult erkennt überfällige Rechnungen und startet das Mahnverfahren zur richtigen Zeit
  • Mehrstufiger Mahnlauf: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und letzte Mahnung werden automatisch in den richtigen Abständen erstellt
  • Rechtskonforme Vorlagen: Alle Mahnungen enthalten automatisch sämtliche Pflichtangaben – inklusive korrekt berechneter Verzugszinsen und Mahngebühren
  • Verzugszinsen-Rechner: Automatische Berechnung nach §288 BGB mit aktuellem Basiszinssatz – getrennt nach B2C und B2B
  • Versand per E-Mail oder Post: Mahnungen direkt aus dem System versenden – digital oder als Brief
  • Komplette Dokumentation: Jeder Mahnschritt wird protokolliert – perfekte Grundlage für ein gerichtliches Mahnverfahren
  • Integration mit Buchhaltung und Banking: Zahlungseingänge werden automatisch erkannt und offene Mahnungen geschlossen

Zeit sparen: Autohändler, die ihr Mahnwesen mit AutoPult automatisieren, reduzieren den manuellen Aufwand um bis zu 90 % und verkürzen die durchschnittliche Zahlungsdauer um 12 Tage. Jetzt AutoPult kostenlos testen und nie wieder eine Mahnung vergessen.

Häufige Fehler beim Mahnung schreiben vermeiden

Auch erfahrene Autohändler machen beim Mahnwesen Fehler, die im schlimmsten Fall die Forderung gefährden. Hier die häufigsten Stolperfallen:

Fehler Problem Lösung
Keine konkrete Frist „Bitte zeitnah überweisen“ setzt keinen Verzug Immer ein konkretes Datum nennen
Falsche Rechnungsdaten Schuldner kann die Forderung nicht zuordnen Rechnungsnummer, Datum und Betrag immer angeben
Überhöhte Mahngebühren Unwirksam und anfechtbar Maximal 2,50–5,00 € pro Mahnung
Drohender oder beleidigender Ton Kann als Nötigung gewertet werden Sachlich und professionell bleiben
Mahnung trotz berechtigter Einwände Schadet der Kundenbeziehung, rechtlich unwirksam Reklamationen erst klären, dann mahnen
Verzugszinsen falsch berechnet Zu hohe Zinsen sind nicht durchsetzbar Immer aktuellen Basiszinssatz verwenden
Zu langes Warten Verjährung (3 Jahre, §195 BGB) droht Mahnwesen sofort nach Fristablauf starten

Häufig gestellte Fragen zum Mahnung schreiben

Wie viele Mahnungen muss ich schreiben, bevor ich Inkasso einschalten kann?

Rechtlich genügt eine einzige Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Danach können Sie sofort Inkasso beauftragen oder das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. In der Praxis haben sich jedoch drei Mahnstufen bewährt, um die Kundenbeziehung zu schonen und die eigene Zahlungsmoral zu dokumentieren.

Darf ich für jede Mahnung Gebühren berechnen?

Ja, ab der ersten offiziellen Mahnung dürfen Sie angemessene Mahngebühren erheben. Diese müssen den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln (Porto, Papier, Arbeitszeit). Empfohlen werden 2,50 bis 5,00 € pro Mahnstufe. Die Zahlungserinnerung sollte kostenfrei bleiben.

Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?

Verzugszinsen dürfen Sie ab dem Zeitpunkt berechnen, ab dem der Schuldner in Verzug ist – also ab Zugang der ersten wirksamen Mahnung oder nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang (bei entsprechendem Hinweis auf der Rechnung). Der Zinssatz beträgt für Verbraucher Basiszins + 5 % und für Unternehmer Basiszins + 9 % nach §288 BGB.

Muss eine Mahnung per Post verschickt werden oder reicht eine E-Mail?

Grundsätzlich gibt es keine Formvorschrift für Mahnungen – eine E-Mail ist rechtlich ebenso gültig wie ein Brief. Allerdings haben Sie bei einem Brief (insbesondere Einschreiben) einen besseren Zugangsnachweis, was im Streitfall vor Gericht wichtig sein kann. Empfehlung: Zahlungserinnerung per E-Mail, ab der 1. Mahnung per Brief, letzte Mahnung per Einschreiben.

Was mache ich, wenn der Kunde die Forderung bestreitet?

Bestreitet der Kunde die Forderung (z. B. wegen Mängeln am Fahrzeug oder an der Reparatur), sollten Sie zunächst die Einwände prüfen. Sind sie unberechtigt, dokumentieren Sie dies schriftlich und setzen das Mahnverfahren fort. Bei berechtigten Einwänden müssen Sie zunächst nachbessern oder eine Einigung erzielen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Wie lange kann ich eine offene Forderung eintreiben?

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt nach §195 BGB drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Rechnung vom März 2026 verjährt also am 31. Dezember 2029. Durch einen Mahnbescheid oder eine Klage wird die Verjährung gehemmt.

Fazit: Professionelles Mahnwesen sichert Ihre Liquidität

Eine Mahnung schreiben gehört zum Geschäftsalltag jedes Autohändlers – egal ob es um einen Fahrzeugkauf, eine Werkstattrechnung oder Ersatzteillieferungen geht. Mit dem richtigen System aus Zahlungserinnerung, gestaffelten Mahnstufen und klaren Fristen sichern Sie Ihre Forderungen rechtssicher ab und bewahren gleichzeitig die Kundenbeziehung.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Eine Zahlungserinnerung ist der freundliche erste Schritt – kostenfrei und ohne rechtliche Konsequenzen
  • Ab der 1. Mahnung setzen Sie den Schuldner in Verzug und dürfen Mahngebühren sowie Verzugszinsen berechnen
  • Halten Sie sich an die gesetzlichen Regelungen zu Mahngebühren (max. 2,50–5,00 €) und Verzugszinsen (§288 BGB)
  • Beachten Sie die Besonderheiten im Autohandel: Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht und Ratenzahlungen
  • Automatisieren Sie Ihr Mahnwesen mit AutoPult, um Zeit zu sparen und keine Frist zu verpassen