
Kassensystem & TSE im Autohandel
TSE-Pflicht, Kassenbuch und Belegausgabe – rechtssicher und vollständig integriert in Ihre Autohaus-Software.
TSE-Pflicht seit 01.01.2020 – Verstöße werden bestraft
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) verpflichtet jeden Betrieb, der Bargeschäfte über ein elektronisches Aufzeichnungssystem abwickelt, zur Nutzung einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Das gilt auch für Autohäuser – ob Fahrzeugverkauf, Werkstatt oder Ersatzteiltresen. Seit 2025 müssen elektronische Kassen zusätzlich über ELSTER beim Finanzamt gemeldet werden. Ein Kassenbuch in Excel ist nicht GoBD-konform und wird bei Betriebsprüfungen regelmäßig verworfen.
Was ist die TSE und warum betrifft sie Autohändler?
Die TSE ist ein technisches Sicherheitsmodul, das jede einzelne Transaktion an einer elektronischen Kasse manipulationssicher aufzeichnet. Sie besteht aus drei Kernfunktionen:
- Sicherheitsmodul: Erstellt für jede Transaktion eine digitale Signatur, die nachträglich nicht verändert werden kann
- Speichermedium: Alle signierten Transaktionsdaten werden revisionssicher gespeichert
- Einheitliche digitale Schnittstelle: Ermöglicht dem Finanzamt den standardisierten Zugriff bei einer Prüfung

Fahrzeugverkauf, Werkstattrechnung oder Teileverkauf – der Kassiervorgang wird im System angelegt und die Positionen …
Der Kassenprozess im Autohaus – Schritt für Schritt
Vorgang erfassen
Fahrzeugverkauf, Werkstattrechnung oder Teileverkauf – der Kassiervorgang wird im System angelegt und die Positionen automatisch übernommen.
Zahlung & TSE-Signatur
Bar, EC-Karte oder gemischte Zahlung wählen. Die Transaktion wird automatisch an die TSE übergeben – digitale Signatur, Transaktionszähler und Zeitstempel entstehen in Echtzeit.
Beleg & Archivierung
Der Beleg mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wird gedruckt oder digital bereitgestellt. Alle Daten werden automatisch in der GoBD-konformen Archivierung gespeichert – für mindestens 10 Jahre abrufbar.
Kassenbuch: Digital vs. Papier
Das Kassenbuch dokumentiert sämtliche Bargeldbewegungen Ihres Autohauses und wird bei Betriebsprüfungen regelmäßig unter die Lupe genommen.
| Kriterium | Papier-Kassenbuch | Digitales Kassenbuch (AutoPult) |
|---|---|---|
| Erfassung | Handschriftlich, fehleranfällig | Automatisch aus Kassenvorgang |
| Berechnung | Manuell mit Taschenrechner | Automatische Saldierung |
| Korrekturen | Durchstreichen, kein Tipp-Ex | Stornobuchung mit Protokoll |
| GoBD-Konformität | Zulässig, aber aufwendig | Automatisch gewährleistet |
| TSE-Integration | Nicht möglich | Vollständig integriert |
| DATEV-Export | Manuelle Übertragung | Ein-Klick-Export |
| Archivierung | Physischer Ordner, 10 Jahre | Revisionssicher in der Cloud |

AutoPult Kassensystem – Funktionen im Überblick
Barzahlung & EC-Karte
Vollständige Erfassung aller Zahlungsarten mit TSE-Signatur und automatischer Belegausgabe. Direkte Anbindung an gängige Kartenterminals. Gemischte Zahlungen und Anzahlungen in einem Vorgang.
Kassenbericht & Z-Bon
Automatische Tagesberichte mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Der Z-Bon wird zum Geschäftsschluss generiert und revisionssicher archiviert – inklusive Zählprotokoll und Differenzberechnung.
Monatsabschluss & DATEV
Übersicht aller monatlichen Kassenbewegungen für die Buchhaltung. Direkte Übergabe an Ihren Steuerberater via DATEV-Schnittstelle – keine manuelle Nacharbeit.
Belegausgabe & Archivierung
Automatische Belegausgabe (Druck oder digital) für jeden Vorgang. Alle Belege werden revisionssicher gespeichert und sind über die GoBD-Archivierung jederzeit abrufbar.
Besonderheiten im Kfz-Handel beachten
Seit 2020 gilt eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für anonyme Barzahlungen. Bei höheren Beträgen müssen Sie die Identität des Kunden gemäß Geldwäschegesetz (GwG) prüfen. Fahrzeuge unter Differenzbesteuerung (§25a UStG) müssen im Kassensystem korrekt gekennzeichnet werden. Bei Inzahlungnahmen wird nur der tatsächliche Bargeldbetrag erfasst – nicht der gesamte Kaufpreis.
Gesetzliche Anforderungen im Überblick
| Anforderung | Details | Grundlage |
|---|---|---|
| TSE-Pflicht | Zertifizierte TSE für alle elektronischen Kassen | KassenSichV, seit 01.01.2020 |
| Einzelaufzeichnungspflicht | Jeder Geschäftsvorfall einzeln aufzeichnen | § 146 Abs. 1 AO |
| Belegausgabepflicht | Beleg für jeden Vorgang erstellen | § 6 KassenSichV |
| Kassensturzfähigkeit | Ist-Bestand jederzeit mit Soll abgleichbar | GoBD |
| Aufbewahrungspflicht | Kassendaten 10 Jahre aufbewahren | § 147 AO |
| Meldepflicht | Kassen dem Finanzamt melden | Ab 2025 über ELSTER |
Pflichtangaben im Kassenbuch
Ob digital oder auf Papier – folgende Angaben sind Pflicht: Datum, fortlaufende Belegnummer, Buchungstext, Betrag (Einnahme/Ausgabe), aktueller Kassenbestand nach jeder Buchung sowie Umsatzsteuersatz und Steuerbetrag. Eine speziell auf den Autohandel zugeschnittene Vorlage finden Sie unter Kassenbuch-Vorlage für Autohändler.
Häufige Fehler beim Kassenbuch im Autohandel
Bei Betriebsprüfungen im Autohandel fallen immer wieder dieselben Fehler auf:
- Fehlende Einzelaufzeichnungen: Jede Barzahlung – auch Kleinbeträge für Zubehör oder Werkstattleistungen – muss einzeln erfasst werden.
- Negativer Kassenbestand: Ein Minus im Kassenbuch ist ein sofortiges Warnsignal für das Finanzamt und führt fast immer zu Hinzuschätzungen.
- Lückenhafte Belegnummern: Sprünge deuten auf gelöschte Vorgänge hin.
- Nachträgliche Änderungen: Nur Stornobuchungen sind erlaubt – nie direktes Überschreiben.
Kassenbuch-Vorlage kostenlos herunterladen
Speziell für den Autohandel – mit allen Pflichtfeldern und Beispielbuchungen.
Häufig gestellte Fragen zur TSE-Kasse im Autohandel
Die TSE-Pflicht gilt für alle Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden und Bargeschäfte abwickeln. Wenn Sie ausschließlich auf Rechnung verkaufen und keine Barzahlungen oder EC-Zahlungen am Point of Sale annehmen, benötigen Sie keine TSE. In der Praxis wickeln jedoch die meisten Autohäuser zumindest Werkstatt- und Ersatzteilzahlungen bar oder per EC ab.
Der Einsatz einer Kasse ohne TSE stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 25.000 Euro pro Verstoß geahndet werden kann. Zusätzlich kann das Finanzamt die gesamte Kassenführung verwerfen und Hinzuschätzungen vornehmen – im Autohandel mit seinen hohen Umsätzen kann das zu erheblichen Steuernachzahlungen führen.
Nein. Ein Kassenbuch in Excel ist nicht GoBD-konform, da Einträge nachträglich verändert oder gelöscht werden können, ohne dass dies protokolliert wird. Das verletzt den Grundsatz der Unveränderbarkeit. Verwenden Sie eine zertifizierte Software wie AutoPult oder führen Sie das Kassenbuch auf Papier.
Kassenbücher und Kassenberichte müssen gemäß § 147 AO zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Buchung vorgenommen wurde. AutoPult archiviert alle Kassendaten automatisch und revisionssicher.
Ja. Seit 2025 müssen elektronische Kassensysteme über ELSTER beim Finanzamt gemeldet werden. AutoPult generiert alle notwendigen Daten automatisch, sodass Sie diese direkt übermitteln können.