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E-Rechnung Software (ZUGFeRD & XRechnung)

Dokumentenarbeit am Schreibtisch
95.000+monatliche Suchanfragen zu E-Rechnung
2025Empfangspflicht seit 1. Januar
2028Versandpflicht für alle Unternehmen
EN 16931Europäische Norm als Basis

Die E-Rechnung ist seit dem 1. Januar 2025 für alle B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend. Für Autohändler bedeutet das: Jede Rechnung an gewerbliche Kunden muss in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt werden. AutoPult bietet Ihnen eine vollständig integrierte E-Rechnung Software, die ZUGFeRD und XRechnung unterstützt — direkt aus Ihrem Fahrzeugverkaufsprozess heraus.

E-Rechnungspflicht 2025 — Jetzt handeln! Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen wird stufenweise bis 2028 eingeführt (§ 14 UStG n.F.). Wer jetzt nicht umstellt, riskiert Bußgelder und Probleme mit dem Finanzamt. AutoPult unterstützt Sie bei beidem — Empfang und Versand.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Im Gegensatz zu einer PDF-Rechnung, die lediglich ein digitales Bild darstellt, enthält eine E-Rechnung maschinenlesbare Daten nach der europäischen Norm EN 16931.

ZUGFeRD und XRechnung — Die zwei deutschen Standards

In Deutschland haben sich zwei E-Rechnungsformate durchgesetzt, die beide der EN 16931 entsprechen: ZUGFeRD (hybrides PDF+XML-Format, ideal für den B2B-Bereich) und XRechnung (reines XML-Format, Pflicht bei öffentlichen Auftraggebern). AutoPult unterstützt beide Standards vollständig — Sie müssen sich keine Gedanken machen, welches Format Ihr Kunde benötigt.

ZUGFeRD 2.x

Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland — ein hybrides Format, das ein maschinenlesbares XML-Dokument in eine visuell lesbare PDF/A-3-Datei einbettet. Ideal, wenn der Empfänger sowohl die visuelle als auch die strukturierte Rechnung benötigt.

  • Kombination aus PDF und XML
  • Visuell und maschinell lesbar
  • Profile: Minimum, Basic, Comfort, Extended, XRechnung
  • Basiert auf UN/CEFACT CII

XRechnung

Der deutsche Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber — ein reines XML-Format ohne visuelle Komponente. Pflicht bei Rechnungen an Bundesbehörden und viele Landesbehörden. Basiert auf UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII.

  • Reines XML-Format
  • Pflicht für öffentliche Aufträge
  • Übermittlung via Peppol oder Portal
  • Strenge Validierungsregeln (KoSIT)

ZUGFeRD vs. XRechnung im Vergleich

Merkmal ZUGFeRD 2.x XRechnung
Format PDF/A-3 mit eingebettetem XML Reines XML (UBL oder CII)
Visuell lesbar Ja (PDF-Ansicht) Nein (nur mit Viewer)
Maschinenlesbar Ja (XML-Teil) Ja
EN 16931 konform Ja (ab Profil Comfort) Ja
Einsatzbereich B2B, B2G (als Profil XRechnung) B2G (Pflicht), B2B
Verbreitung im Autohandel Sehr hoch Bei öffentlichen Aufträgen
Empfänger braucht spezielle Software Nein (PDF lesbar) Ja (XML-Viewer nötig)
AutoPult-Unterstützung Alle Profile Vollständig
AutoPult Analysedashboard
Gut zu wissen

Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen und verarbeiten können. Papierrechnungen…

E-Rechnungspflicht 2025–2028: Der Zeitplan für Autohändler

1

Ab 01.01.2025 — Empfangspflicht

Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen und verarbeiten können. Papierrechnungen und einfache PDFs dürfen noch versendet werden, aber der Empfang von E-Rechnungen muss technisch möglich sein.

2

Ab 01.01.2027 — Versandpflicht (groß)

Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich aktiv versenden. Für die meisten Autohändler greift diese Stufe bereits — handeln Sie jetzt.

3

Ab 01.01.2028 — Versandpflicht (alle)

Alle Unternehmen — unabhängig vom Umsatz — müssen E-Rechnungen versenden. Papierrechnungen und einfache PDF-Rechnungen sind im B2B-Bereich dann nicht mehr zulässig.

„Die E-Rechnungspflicht ist kein optionales Feature mehr — sie ist geltendes Recht. Autohändler, die jetzt noch keine E-Rechnung-fähige Software einsetzen, riskieren ernsthafte Probleme bei der nächsten Betriebsprüfung.“Thomas Berger, Steuerberater für Kfz-Handel

Was bedeutet das konkret für den Autohandel?

Als Autohändler stellen Sie regelmäßig Rechnungen an gewerbliche Kunden: Firmenwagen, Leasinggesellschaften, andere Händler im EU-Handel. All diese Rechnungen müssen künftig als E-Rechnung erstellt werden. Besonders im Gebrauchtwagenhandel mit Differenzbesteuerung nach §25a UStG ergeben sich Besonderheiten, die Ihre E-Rechnung Software korrekt abbilden muss.

Pflichtangaben in der E-Rechnung: Leitweg-ID (bei B2G), Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Zahlungsbedingungen, USt-ID von Sender und Empfänger, Einzelpositionen mit Steuersätzen, und — im Autohandel besonders wichtig — die korrekte Kennzeichnung der Besteuerungsart (Regelbesteuerung, Differenzbesteuerung, innergemeinschaftliche Lieferung).

So funktioniert die E-Rechnung in AutoPult

AutoPult integriert die E-Rechnungserstellung nahtlos in Ihren Verkaufsprozess. Sie müssen sich nicht mit XML-Strukturen oder Validierungsregeln auseinandersetzen — das übernimmt die Software für Sie.

1

Fahrzeug verkaufen

Sie verkaufen ein Fahrzeug wie gewohnt im System. Alle relevanten Daten — Fahrzeugdaten, Käuferinformationen, Preise, Besteuerungsart — werden automatisch erfasst.

2

Format automatisch erkennen

AutoPult erkennt, ob Ihr Kunde ZUGFeRD oder XRechnung benötigt. Bei öffentlichen Auftraggebern wird automatisch XRechnung gewählt. Die USt-ID wird geprüft.

3

Validierung und Versand

Die E-Rechnung wird gegen die KoSIT-Prüfregeln validiert und per E-Mail oder Peppol versendet. Gleichzeitig wird sie im DMS archiviert und für den DATEV-Export vorgemerkt.

Automatische Formaterkennung

AutoPult erkennt automatisch, ob Ihr Kunde eine ZUGFeRD- oder XRechnung benötigt, und erstellt das passende Format. Bei öffentlichen Auftraggebern wird automatisch XRechnung verwendet.

Validierung vor Versand

Jede E-Rechnung wird vor dem Versand gegen die KoSIT-Prüfregeln validiert. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen nicht aufgrund formaler Fehler abgelehnt werden.

Korrekte Steuerbehandlung

Differenzbesteuerung (§25a UStG), Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung — AutoPult bildet alle im Autohandel relevanten Besteuerungsarten korrekt in der E-Rechnung ab.

Vertragsunterlagen auf dem Schreibtisch

Vorteile der E-Rechnung für Autohändler

  • Zeitersparnis: E-Rechnungen werden automatisch aus den Verkaufsdaten generiert — kein manuelles Abtippen mehr
  • Fehlerreduktion: Strukturierte Daten vermeiden Übertragungsfehler bei Beträgen, Steuersätzen und Kundendaten
  • Schnellere Bezahlung: Maschinenlesbare Rechnungen werden beim Empfänger automatisch verarbeitet und schneller freigegeben
  • GoBD-Konformität: Die revisionssichere Archivierung der E-Rechnungen erfüllt die Anforderungen der GoBD
  • DATEV-Integration: E-Rechnungen lassen sich direkt in den DATEV-Export übernehmen — Ihr Steuerberater freut sich
  • Zukunftssicherheit: Sie erfüllen bereits jetzt alle Anforderungen der E-Rechnungspflicht 2025–2028
  • Nahtlose Integration: Die E-Rechnung wird direkt aus dem Rechnungsprogramm von AutoPult erstellt

Unterstützte Formate und Standards

Ausgangsformate

  • ZUGFeRD 2.0.1 / 2.1.1 / 2.2 (alle Profile)
  • XRechnung 3.x (UBL und CII)
  • Factur-X (französisches Pendant zu ZUGFeRD)
  • PDF/A-3 mit eingebettetem XML

Eingangsformate

  • Alle ZUGFeRD-Profile
  • XRechnung (UBL und CII)
  • Peppol BIS Billing 3.0
  • Automatische Formaterkennung
Konzentriertes ArbeitenBesprechung im Büro

GoBD-Konformität und revisionssichere Archivierung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) stellen strenge Anforderungen an die Archivierung elektronischer Rechnungen. AutoPult erfüllt diese vollständig:

  • Unveränderbarkeit: Archivierte E-Rechnungen können nachträglich nicht verändert werden
  • Vollständigkeit: Alle Ein- und Ausgangsrechnungen werden lückenlos archiviert
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Änderung wird protokolliert (Verfahrensdokumentation)
  • Aufbewahrungsfrist: Automatische Einhaltung der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht
  • Maschinelle Auswertbarkeit: Die strukturierten XML-Daten bleiben erhalten und sind jederzeit auswertbar

Alle archivierten Dokumente sind über das integrierte Dokumentenmanagement-System abrufbar und durchsuchbar.

Warum PDF-Rechnungen keine E-Rechnungen sind

Ein weit verbreiteter Irrtum: Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Eine E-Rechnung muss maschinenlesbare, strukturierte Daten nach EN 16931 enthalten. Eine einfache PDF ist lediglich ein digitales Bild einer Papierrechnung und erfüllt ab 2028 nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen im B2B-Bereich.

Integration in den Autohandel-Workflow

Die E-Rechnung ist bei AutoPult kein nachgelagerter Prozess, sondern integraler Bestandteil des Fahrzeugverkaufs.

Verkaufsprozess

  1. Fahrzeug wird im System verkauft
  2. Käuferdaten inkl. USt-ID werden geprüft
  3. Besteuerungsart wird automatisch ermittelt
  4. Rechnung wird als E-Rechnung erstellt
  5. Validierung gegen KoSIT-Prüfregeln
  6. Versand per E-Mail oder Peppol

Eingangsrechnungen

  1. E-Rechnung wird per E-Mail empfangen
  2. Automatische Formaterkennung (ZUGFeRD/XRechnung)
  3. XML-Daten werden extrahiert und geprüft
  4. Zuordnung zum Fahrzeug/Vorgang
  5. Archivierung im DMS
  6. Buchungssatz für DATEV wird erstellt

E-Rechnung jetzt einführen — bevor die Frist abläuft

AutoPult macht den Umstieg auf E-Rechnung einfach. ZUGFeRD, XRechnung, DATEV-Export — alles integriert.

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Häufige Fragen zur E-Rechnung (FAQ)

Nein. Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Eine E-Rechnung muss maschinenlesbare, strukturierte Daten nach der europäischen Norm EN 16931 enthalten. ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML) und XRechnung (reines XML) erfüllen diese Anforderung.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht gilt ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit über 800.000 Euro Jahresumsatz und ab 1. Januar 2028 für alle Unternehmen. Da die meisten Autohändler über 800.000 Euro Umsatz erzielen, sollten Sie jetzt handeln.
ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das maschinenlesbares XML in ein visuell lesbares PDF einbettet — ideal für den B2B-Bereich. XRechnung ist ein reines XML-Format ohne visuelle Komponente, das vor allem bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber Pflicht ist. Beide erfüllen die EN 16931.
Ja. AutoPult bildet alle im Autohandel relevanten Besteuerungsarten korrekt in der E-Rechnung ab — auch Differenzbesteuerung nach §25a UStG, bei der kein separater Steuerausweis erfolgt. Der Pflichthinweis wird automatisch eingefügt.
Ja. AutoPult erkennt eingehende ZUGFeRD- und XRechnung-Formate automatisch, extrahiert die XML-Daten, ordnet sie dem passenden Vorgang zu und archiviert sie GoBD-konform im Dokumentenmanagement-System.
Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können vom Empfänger zurückgewiesen werden. Zudem kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein. Bei systematischer Nichtbeachtung können Bußgelder verhängt werden. Ab 2028 sind Papier- und PDF-Rechnungen im B2B-Bereich nicht mehr zulässig.

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