Eine Rechnung schreiben gehört zu den alltäglichsten und zugleich wichtigsten Aufgaben im Geschäftsleben. Ob Sie als Autohändler ein Fahrzeug verkaufen, eine Werkstattleistung abrechnen oder Ersatzteile liefern – ohne korrekte Rechnung kein Geld auf dem Konto und im schlimmsten Fall Ärger mit dem Finanzamt. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über die Pflichtangaben auf Rechnungen, erhalten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und eine kostenlose Rechnungsvorlage als Orientierung.

Gut zu wissen: Seit dem 1. Januar 2025 gilt für B2B-Geschäfte die E-Rechnungspflicht. Rechnungen müssen zunehmend in strukturierten elektronischen Formaten (XRechnung, ZUGFeRD) erstellt werden – nicht mehr nur als PDF. Mit einem professionellen Rechnungsprogramm sind Sie auf der sicheren Seite.

Was ist eine Rechnung? – Definition und rechtliche Grundlage

Eine Rechnung ist laut § 14 Abs. 1 UStG jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Sie dient als Beleg für den Geschäftsvorfall und ist gleichzeitig die Grundlage für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Fehlen Pflichtangaben, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen – ein teurer Fehler, der leicht vermeidbar ist.

Im Automobilhandel kommen unterschiedliche Rechnungsarten vor: die klassische Verkaufsrechnung für Neu- und Gebrauchtwagen, Rechnungen mit Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, Werkstattrechnungen, Rechnungen für Zubehör und Teile sowie zunehmend E-Rechnungen im B2B-Bereich.

Pflichtangaben auf Rechnungen nach § 14 UStG – die vollständige Checkliste

Damit eine Rechnung formal korrekt ist und der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten. Diese sind in § 14 Abs. 4 UStG abschließend geregelt. Hier die vollständige Liste:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungssteller)
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Rechnungsempfänger)
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsstellers
  • Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
  • Fortlaufende Rechnungsnummer (einmalig vergeben)
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (bzw. Zahlungszeitpunkt bei Anzahlungen)
  • Entgelt – aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen (Nettobetrag)
  • Anzuwendender Steuersatz (19 % oder 7 %) und der darauf entfallende Steuerbetrag oder ein Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (z. B. Skonto, Rabatte), sofern nicht bereits im Entgelt berücksichtigt
  • Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge), falls zutreffend
Achtung: Fehlt auch nur eine dieser Pflichtangaben, ist die Rechnung formal fehlerhaft. Der Rechnungsempfänger kann den Vorsteuerabzug nicht geltend machen, und Ihnen drohen bei einer Betriebsprüfung Nachzahlungen. Prüfen Sie jede Rechnung vor dem Versand!

Rechnung schreiben – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Folgen Sie diesen sieben Schritten, um eine vollständige und rechtskonforme Rechnung zu erstellen:

Schritt 1: Absender eintragen

Tragen Sie Ihren vollständigen Firmennamen, die Rechtsform, die Geschäftsadresse sowie Ihre Steuernummer oder USt-IdNr. ein. Diese Angaben stehen üblicherweise im Kopfbereich der Rechnung.

Schritt 2: Empfänger angeben

Erfassen Sie den vollständigen Namen und die Anschrift des Rechnungsempfängers. Bei Unternehmen ist die korrekte Firmenbezeichnung wichtig – andernfalls kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein.

Schritt 3: Rechnungsnummer vergeben

Vergeben Sie eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer. Diese darf Buchstaben und Zahlen enthalten, z. B. „RE-2026-0042″. Lücken sind erlaubt, doppelte Nummern nicht.

Schritt 4: Datum und Leistungszeitraum

Tragen Sie das Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum) und den Lieferzeitpunkt bzw. Leistungszeitraum ein. Auch wenn beides identisch ist, muss der Leistungszeitpunkt explizit angegeben werden.

Schritt 5: Leistung beschreiben

Beschreiben Sie die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen mit Menge, Bezeichnung und Einzelpreis. Im Autohandel gehören hier Fahrzeugdaten wie Marke, Modell, FIN und Kilometerstand dazu.

Schritt 6: Beträge berechnen

Listen Sie den Nettobetrag auf, weisen Sie den Steuersatz (19 % oder 7 %) und den Umsatzsteuerbetrag separat aus. Am Ende steht der Bruttobetrag (Gesamtsumme). Vergessen Sie nicht, ggf. Skonto oder Rabatte aufzuführen.

Schritt 7: Zahlungsbedingungen und Versand

Geben Sie Ihre Bankverbindung, das Zahlungsziel (z. B. „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“) und eventuelle Skonto-Konditionen an. Versenden Sie die Rechnung zeitnah – per E-Mail, als E-Rechnung oder per Post.

Muster-Rechnung: So sieht eine korrekte Rechnung aus

Das folgende Beispiel zeigt eine typische Rechnung eines Autohauses. Nutzen Sie dieses Muster als Orientierung für Ihre eigene Rechnungsvorlage:

Feld Beispiel
Rechnungssteller Autohaus Mustermann GmbH, Hauptstraße 12, 80331 München
Steuernummer / USt-IdNr. USt-IdNr.: DE123456789
Rechnungsempfänger Firma Beispiel KG, Industrieweg 5, 90402 Nürnberg
Rechnungsnummer RE-2026-0137
Rechnungsdatum 11.04.2026
Lieferdatum 08.04.2026
Leistungsbeschreibung 1x Gebrauchtwagen VW Golf 8 Life 1.5 TSI, FIN: WVWZZZ1KZMP012345, 42.380 km, EZ 03/2022
Nettobetrag 21.008,40 €
Umsatzsteuer 19 % 3.991,60 €
Bruttobetrag 25.000,00 €
Zahlungsziel Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen: 2 % Skonto.
Bankverbindung Autohaus Mustermann GmbH, IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00, BIC: COBADEFFXXX

Tipp: Laden Sie sich unsere kostenlose Rechnungsvorlage herunter und passen Sie diese mit Ihren Firmendaten an. So stellen Sie sicher, dass keine Pflichtangabe vergessen wird.

Sonderfälle beim Rechnung schreiben

Kleinunternehmer-Rechnung (§ 19 UStG)

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen, dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Rechnung enthält nur den Bruttobetrag. Stattdessen müssen Sie einen Hinweis aufnehmen, zum Beispiel:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Alle übrigen Pflichtangaben (Name, Anschrift, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung etc.) gelten unverändert. Die Kleinunternehmerregelung gilt für Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von maximal 25.000 € (seit 2025 angehoben von 22.000 €) und einem voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr von maximal 100.000 €.

Kleinbetragsrechnung (unter 250 €)

Für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 250 € (brutto) gelten vereinfachte Anforderungen gemäß § 33 UStDV. Folgende Angaben genügen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Lieferung oder Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag)
  • Anzuwendender Steuersatz (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)

Bei Kleinbetragsrechnungen sind weder die Angabe des Empfängers noch eine Rechnungsnummer oder die Steuernummer vorgeschrieben. Das ist praktisch für Tankquittungen, Bewirtungsbelege oder kleine Werkstattleistungen.

Reverse-Charge-Rechnung (Umkehr der Steuerschuldnerschaft)

Bei bestimmten grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU oder bei bestimmten Inlandsleistungen (z. B. Bauleistungen) schuldet nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. In diesem Fall:

  • Weisen Sie keine Umsatzsteuer auf der Rechnung aus
  • Fügen Sie den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ hinzu
  • Geben Sie sowohl Ihre als auch die USt-IdNr. des Empfängers an

Im Kfz-Handel ist Reverse-Charge besonders bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Fahrzeugen an Unternehmer in anderen EU-Ländern relevant.

Differenzbesteuerung im Autohandel (§ 25a UStG)

Die Differenzbesteuerung ist für Gebrauchtwagenhändler ein zentrales Thema. Beim Ankauf eines Fahrzeugs von einer Privatperson fällt keine Vorsteuer an. Bei Wiederverkauf wird daher nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis besteuert – nicht der volle Verkaufspreis.

Wichtig für die Rechnung: Bei der Differenzbesteuerung darf auf der Rechnung keine Umsatzsteuer separat ausgewiesen werden. Stattdessen muss der Hinweis „Gebrauchtgegenstände / Sonderregelung“ oder „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG“ enthalten sein. Der Käufer hat keinen Vorsteuerabzug.

AutoPult berechnet die Differenzsteuer automatisch auf Basis Ihrer Einkaufs- und Verkaufspreise und erstellt die korrekte Rechnung mit allen vorgeschriebenen Hinweisen – inklusive der notwendigen Fahrzeugdaten.

Rechnungsnummer: Regeln und Best Practices

Die fortlaufende Rechnungsnummer ist ein Pflichtbestandteil jeder Rechnung. Folgende Regeln gelten:

  • Einmaligkeit: Jede Nummer darf nur einmal vergeben werden
  • Nummernkreise: Sie dürfen mehrere Nummernkreise verwenden (z. B. nach Standort, Abteilung oder Geschäftsjahr), solange jede Nummer eindeutig bleibt
  • Format: Buchstaben, Zahlen und Trennzeichen sind erlaubt (z. B. „RE-2026-0001″, „WK-M-00042″)
  • Lücken: Lückenlose Nummerierung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber vom Finanzamt bevorzugt. Große Lücken können bei Betriebsprüfungen Nachfragen auslösen

Praxis-Tipp: Arbeiten Sie mit einem Nummernkreis pro Jahr, z. B. „RE-2026-0001″. So behalten Sie den Überblick und beginnen jedes Jahr übersichtlich neu. Ein Rechnungsprogramm vergibt die Nummern automatisch und verhindert Dopplungen.

Zahlungsbedingungen richtig formulieren

Zahlungsbedingungen sind zwar keine gesetzliche Pflichtangabe, gehören aber zu jeder professionellen Rechnung. Übliche Formulierungen im Geschäftsverkehr:

Variante Formulierung
Sofortzahlung Zahlbar sofort ohne Abzug.
Zahlungsziel 14 Tage Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Zahlungsziel 30 Tage Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Mit Skonto Zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto.
Vorauskasse Zahlbar vor Lieferung/Leistungserbringung.

Beachten Sie: Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen (§ 286 Abs. 3 BGB). Danach gerät der Schuldner automatisch in Verzug, sofern die Rechnung die entsprechenden Anforderungen erfüllt.

Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre Archivierung

Sowohl ausgehende als auch eingehende Rechnungen unterliegen der steuerlichen Aufbewahrungspflicht. Die wichtigsten Regeln:

  • Dauer: 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (§ 14b UStG, § 147 AO)
  • Format: Rechnungen müssen im Originalformat aufbewahrt werden – eine digitale Rechnung muss digital archiviert werden, eine Papierrechnung muss im Original erhalten bleiben (zusätzlich digitale Sicherung empfohlen)
  • Lesbarkeit: Die Rechnung muss während des gesamten Aufbewahrungszeitraums lesbar und maschinell auswertbar sein (bei E-Rechnungen)
  • GoBD-Konformität: Die Archivierung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) entsprechen – das bedeutet: revisionssicher, unveränderbar, nachvollziehbar
Vorsicht: Wer Rechnungen vorzeitig vernichtet oder nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, riskiert bei einer Betriebsprüfung Zuschätzungen durch das Finanzamt. Nutzen Sie ein digitales Archivierungssystem, das GoBD-konform arbeitet.

Digital oder Papier? – Rechnungen im Jahr 2026

Die Zeiten, in denen Rechnungen ausschließlich auf Papier verschickt wurden, sind endgültig vorbei. Seit der E-Rechnungspflicht 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich zumindest E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis 2027/2028.

Die Vorteile digitaler Rechnungen liegen auf der Hand:

  • Schnellerer Zahlungseingang – Rechnungen erreichen den Empfänger sofort
  • Weniger Fehler – automatische Pflichtangaben-Prüfung durch Software
  • Geringere Kosten – kein Porto, kein Papier, kein Drucker
  • Einfache Archivierung – digital, durchsuchbar, GoBD-konform
  • Automatische Weiterverarbeitung – direkte Übernahme in die Buchhaltung

Ob Sie Ihre Rechnung kostenlos schreiben möchten – etwa mit einer Vorlage in Word oder Excel – oder direkt ein professionelles Rechnungsprogramm nutzen: Entscheidend ist, dass alle Pflichtangaben enthalten sind und die Rechnung korrekt archiviert wird.

Die 8 häufigsten Fehler beim Rechnung schreiben

Vermeiden Sie diese typischen Stolperfallen, die bei Betriebsprüfungen regelmäßig beanstandet werden:

  1. Fehlender Leistungszeitpunkt: Auch wenn Liefer- und Rechnungsdatum identisch sind, muss der Zeitpunkt der Leistung explizit genannt werden.
  2. Unvollständige Empfängerangaben: „Firma Müller“ reicht nicht – der vollständige Name und die korrekte Anschrift sind erforderlich.
  3. Doppelte Rechnungsnummern: Jede Rechnungsnummer darf nur einmal vorkommen. Ein häufiger Fehler bei manueller Nummernvergabe.
  4. Falsche oder fehlende Steuernummer: Ohne Steuernummer oder USt-IdNr. ist kein Vorsteuerabzug möglich.
  5. Umsatzsteuer auf Differenzbesteuerungs-Rechnungen: Bei § 25a UStG darf die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden – ein häufiger und teurer Fehler im Autohandel.
  6. Ungenaue Leistungsbeschreibung: „Dienstleistung“ oder „Ware“ genügt nicht. Die Leistung muss konkret beschrieben werden.
  7. Fehlender Hinweis bei Steuerbefreiung: Bei Reverse-Charge oder innergemeinschaftlichen Lieferungen fehlt oft der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis.
  8. Keine Aufbewahrung im Originalformat: Ein Ausdruck einer digitalen Rechnung ersetzt nicht die digitale Archivierung.

Rechnung schreiben für Autohändler: Besonderheiten im Kfz-Handel

Im Automobilhandel gibt es einige Besonderheiten, die beim Rechnung schreiben beachtet werden müssen:

Fahrzeugdaten auf der Rechnung

Bei Fahrzeugverkäufen gehören folgende Angaben zur vollständigen Leistungsbeschreibung:

  • Marke, Modell und Ausstattungslinie
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN/VIN)
  • Erstzulassung und Kilometerstand
  • Farbe und wesentliche Ausstattungsmerkmale
  • Hubraum, Leistung und Kraftstoffart

Regelbesteuerung vs. Differenzbesteuerung

Bei jedem Fahrzeugverkauf müssen Sie entscheiden, ob die Regelbesteuerung (mit separatem USt-Ausweis) oder die Differenzbesteuerung (ohne USt-Ausweis, nur auf die Marge) angewendet wird. Die Entscheidung hängt davon ab, ob beim Einkauf Vorsteuer angefallen ist oder nicht. AutoPult unterstützt beide Varianten und wählt auf Basis der Einkaufsdaten automatisch die richtige Besteuerungsart.

Garantie- und Gewährleistungshinweise

Obwohl nicht Teil der steuerlichen Pflichtangaben, empfiehlt es sich, auf der Rechnung oder in einer Anlage Hinweise zur Sachmängelhaftung (bei Gebrauchtwagen mindestens 12 Monate gegenüber Verbrauchern) und zu eventuellen Garantieleistungen aufzunehmen.

Rechnung schreiben kostenlos – oder mit Software?

Grundsätzlich können Sie eine Rechnung kostenlos schreiben – mit einer Word- oder Excel-Vorlage, die Sie mit Ihren Firmendaten anpassen. Unsere kostenlose Rechnungsvorlage enthält bereits alle Pflichtangaben als Platzhalter und eignet sich für den Einstieg.

Ab einer gewissen Rechnungsanzahl oder bei speziellen Anforderungen (Differenzbesteuerung, E-Rechnung, automatische Nummernvergabe) lohnt sich jedoch der Einsatz eines Rechnungsprogramms. Die Vorteile:

  • Automatische Pflichtangaben-Prüfung – keine Angabe wird vergessen
  • Fortlaufende Rechnungsnummern werden automatisch vergeben
  • Kundendatenbank – Empfängerdaten nur einmal eingeben
  • Automatische Berechnung von Umsatzsteuer und Differenzsteuer
  • E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD
  • GoBD-konforme Archivierung
  • Zahlungsüberwachung und automatische Mahnungen

Wie AutoPult Autohändlern das Rechnung schreiben abnimmt

AutoPult ist die spezialisierte Softwarelösung für den deutschen Automobilhandel. Im Bereich Rechnungswesen bietet AutoPult:

  • Automatische Rechnungserstellung aus dem Fahrzeugverkaufsprozess – alle Daten (FIN, Kilometerstand, Preis, Besteuerungsart) werden direkt übernommen
  • Korrekte Differenzbesteuerung – automatische Berechnung und rechtskonforme Darstellung auf der Rechnung
  • E-Rechnung inklusive – XRechnung und ZUGFeRD 2.0 auf Knopfdruck, bereit für die E-Rechnungspflicht
  • Vorlagenmanagement – individuelle Rechnungsvorlagen mit Ihrem Logo und Corporate Design
  • Automatische Nummernkreise – getrennt nach Standort, Abteilung oder Rechnungsart
  • GoBD-konforme Archivierung – alle Rechnungen werden revisionssicher und dauerhaft gespeichert
  • DATEV-Export – nahtlose Übergabe an Ihren Steuerberater

Fazit: Statt mühsam Rechnungen per Vorlage zu erstellen und Pflichtangaben manuell zu prüfen, erledigt AutoPult das automatisch. So sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und sind immer auf der rechtssicheren Seite. Jetzt Rechnungsprogramm entdecken →

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung muss gemäß § 14 Abs. 4 UStG elf Pflichtangaben enthalten: Name und Anschrift von Rechnungssteller und -empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung mit Menge, Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag, eventuelle Entgeltminderungen sowie ggf. den Hinweis auf Reverse-Charge.

Kann ich eine Rechnung kostenlos schreiben?

Ja, Sie können eine Rechnung kostenlos schreiben – zum Beispiel mit einer Word- oder Excel-Vorlage. Auf unserer Website finden Sie eine kostenlose Rechnungsvorlage zum Download. Beachten Sie jedoch, dass manuelle Vorlagen fehleranfällig sind und ab einer gewissen Rechnungsanzahl ein Rechnungsprogramm deutlich effizienter ist.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung mit einem Gesamtbetrag von maximal 250 € (brutto). Für sie gelten vereinfachte Pflichtangaben: Es genügen Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Bruttobetrag und Steuersatz. Empfängerangaben und Rechnungsnummer sind nicht erforderlich.

Wie muss eine Kleinunternehmer-Rechnung aussehen?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen muss ein Hinweis enthalten sein, z. B.: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Alle anderen Pflichtangaben gelten unverändert.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Rechnungen – sowohl ausgestellte als auch empfangene – müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Eine Rechnung vom März 2026 muss also bis mindestens zum 31. Dezember 2036 archiviert werden.

Was passiert, wenn Pflichtangaben auf der Rechnung fehlen?

Fehlen Pflichtangaben, kann der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug nicht geltend machen. Das bedeutet: Das Finanzamt kann die bereits gezogene Vorsteuer nachfordern. Der Rechnungssteller sollte in diesem Fall eine korrigierte Rechnung ausstellen.

Was ist der Unterschied zwischen Rechnung und Quittung?

Eine Rechnung ist eine Zahlungsaufforderung und wird vor oder nach der Leistung erstellt. Eine Quittung ist ein Zahlungsbeleg und bestätigt, dass eine Zahlung bereits erfolgt ist. Beide Dokumente können steuerlich relevant sein, haben aber unterschiedliche Funktionen.

Muss ich als Autohändler E-Rechnungen versenden?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen B2B-E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen noch Papier- und PDF-Rechnungen versendet werden (bei Zustimmung des Empfängers), ab 2027 nur noch bei Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 €. Ab 2028 ist der E-Rechnungsversand für alle B2B-Umsätze verpflichtend. Mehr dazu in unserem Artikel zur E-Rechnungspflicht.

Was ist die Differenzbesteuerung und wie wirkt sie sich auf die Rechnung aus?

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ermöglicht es Händlern, beim Wiederverkauf von Gebrauchtgegenständen (z. B. Gebrauchtwagen) nur die Marge zu versteuern statt des vollen Verkaufspreises. Auf der Rechnung darf dann keine Umsatzsteuer separat ausgewiesen werden. Stattdessen muss der Hinweis „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG“ enthalten sein. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Differenzbesteuerung.